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Rechtsgutachten zur Strafbarkeit von Online-Glücksspiel nach § 168 StGB (Bet and Win, 2006)

Von Theresa AignerZuletzt geprüft:

Dieses Rechtsgutachten der Johannes Kepler Universität Linz hat die frühere Salzburger Beratungsstelle „Anonyme Spieler“ 2006 im Zuge ihrer Anzeige gegen Bet and Win veröffentlicht. Es ist eines der frühen österreichischen Gutachten zur Frage, ob Online-Glücksspiel aus dem Ausland strafbar ist. Ich gebe es hier im Wortlaut wieder.

Einordnung aus heutiger Sicht (Stand 22.10.2026)
  • Das Gutachten zitiert den damaligen EG-Vertrag. Die Dienstleistungsfreiheit steht heute in Art. 56 AEUV (früher Art. 49 EG).
  • Seit der GSpG-Novelle 2010 wird bei Taten, die sowohl § 168 StGB als auch das Glücksspielgesetz verletzen, nur nach dem Verwaltungsstrafrecht des GSpG bestraft (§ 52 Abs. 3 GSpG).
  • Der Europäische Gerichtshof hat die im Gutachten offen gelassenen Fragen später in mehreren Urteilen beantwortet, unter anderem in Liga Portuguesa (2009) und Dickinger und Ömer (2011). Eine Übersicht steht im Presse-Archiv.
  • Den aktuellen Stand, inklusive der Reform 2026, findest du unter Glücksspielrecht in Österreich.

Quelle: Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Dr. Herbert Wegscheider, Univ.-Ass. Dr. Oliver Plöckinger und Dr. Franz Leidenmühler (Johannes Kepler Universität Linz), veröffentlicht 2006 auf der Website der Beratungsstelle „Anonyme Spieler“. Der Text ist unverändert, nur Anführungszeichen und Absätze wurden typografisch angepasst.

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