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Presse-Archiv: die Auseinandersetzung um Bet and Win (2006)

Von Theresa AignerZuletzt geprüft:

2006 hat die damalige Salzburger Beratungsstelle „Anonyme Spieler“ den Online-Anbieter Bet and Win (später bwin) angezeigt. Von den Pressemitteilungen dieser Zeit sind Titel und Auszüge erhalten, das Rechtsgutachten vollständig. Hier ist das Archiv, mit einer Einordnung, was danach geschah.

Historisches Archiv

Die folgenden Texte stammen von der früheren Website der Beratungsstelle und geben den Stand von 2006 wieder. Sie sind keine Aussagen dieser Redaktion und beschreiben nicht die heutige Rechtslage. Den aktuellen Stand findest du unter Glücksspielrecht in Österreich.

Die Pressemitteilungen von 2006

  1. Sachverhaltsdarstellung § 168 StGB, Bet and Win.com

    Montag, 15.05.2006, an die Staatsanwaltschaft Salzburg, Rudolfsplatz 2, 5010 Salzburg

    Mit dieser Sachverhaltsdarstellung brachte die Beratungsstelle das Online-Angebot von Bet and Win wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Glücksspielverbot des § 168 StGB bei der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Anzeige.

    Erhalten sind nur Titel und die ersten Zeilen.

  2. Rechtsgutachten, § 168 StGB, Bet and Win.com

    2006, Johannes Kepler Universität Linz

    Rechtsgutachten zur Frage der Strafbarkeit des Anbietens von Glücksspielen im Internet, verfasst von Univ.-Prof. Dr. Herbert Wegscheider, Univ.-Ass. Dr. Oliver Plöckinger und Dr. Franz Leidenmühler. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass das Angebot gegen § 168 StGB verstößt und dass Gemeinschaftsrecht einer Verfolgung nicht entgegensteht.

    Volltext des Rechtsgutachtens lesen

  3. Positionspapier zur Sachverhaltsdarstellung an die STA Salzburg vom 15.05.2006, § 168 StGB

    2006

    Ein Positionspapier der Beratungsstelle, das die Sachverhaltsdarstellung vom 15.05.2006 betreffend Bet and Win ergänzte.

    Erhalten sind nur Titel und die ersten Zeilen.

  4. Offener Brief an Bet and Win

    2006, als Pressemitteilung veröffentlicht

    Ein offener Brief an die damalige Unternehmensführung, in dem die Beratungsstelle ihre Kritik am Online-Angebot öffentlich machte.

    Erhalten sind nur Titel und die ersten Zeilen.

Was danach geschah: eine Einordnung

Die Frage, die 2006 im Raum stand, war groß: Darf ein Staat Online-Glücksspiel aus anderen EU-Ländern verbieten und bestrafen? In den Jahren danach haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und österreichische Gerichte sie Schritt für Schritt beantwortet. Ich habe die wichtigsten Stationen zusammengestellt:

DatumEntscheidung oder EreignisBedeutung
2006Bet and Win benennt sich in bwin umDer Anbieter tritt international unter neuem Namen auf.
06.03.2007EuGH, Placanica (C-338/04)Strafen gegen ausländische Anbieter sind nur zulässig, wenn das nationale System selbst EU-konform ist.
08.09.2009EuGH, Liga Portuguesa und Bwin International (C-42/07)Portugal darf Online-Glücksspiel privater ausländischer Anbieter verbieten, auch wenn sie anderswo lizenziert sind.
2010GSpG-NovelleNeuregelung der Konzessionen und des Verhältnisses von GSpG-Strafen zu § 168 StGB.
09.09.2010EuGH, Engelmann (C-64/08)Die Vergabe der österreichischen Spielbankenkonzessionen muss transparent und für Bewerber aus der EU offen sein.
15.09.2011EuGH, Dickinger und Ömer (C-347/09)Ein Verfahren aus Österreich um einen Online-Anbieter: Ein Monopol ist zulässig, wenn es Spielsucht und Kriminalität kohärent bekämpft und Werbung maßvoll bleibt.
30.04.2014EuGH, Pfleger (C-390/12)Österreichische Gerichte müssen prüfen, ob die Beschränkungen in der Praxis tatsächlich dem Spielerschutz dienen.
ab 2016Österreichische HöchstgerichteVwGH, VfGH und OGH halten das Monopol mehrfach für mit EU-Recht vereinbar. Darauf stützen sich später die Klagen auf Rückzahlung von Spielverlusten.
2026Regierungsvorlage zur ReformDas Online-Monopol soll ab Herbst 2027 durch ein Konzessionssystem ersetzt werden.

Rückblickend hat die Beratungsstelle 2006 früh ein Problem benannt, das die Suchthilfe bis heute beschäftigt: Online-Glücksspiel ist rund um die Uhr verfügbar, und Schutzmechanismen wie Sperren wirken nur, wenn sie auch für Anbieter aus dem Ausland gelten. Genau daran setzt die Reform von 2026 mit einem zentralen Sperrregister, Zahlungssperren und Netzsperren an.

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