Glücksspielrecht in Österreich: was gilt und was sich ändert
Wer ist in Österreich überhaupt erlaubt, Glücksspiel anzubieten? Was regelt das Strafrecht? Und was bringt die große Reform, über die gerade im Parlament verhandelt wird? Hier ist der Überblick, Stand 22.10.2026.
Glücksspiel ist in Österreich ein Monopol des Bundes. Online-Casinospiele darf derzeit nur win2day anbieten, Spielbanken betreibt Casinos Austria, Sportwetten regeln die Bundesländer. Eine Reform soll den Online-Markt ab Herbst 2027 für weitere Anbieter öffnen und den Spielerschutz verschärfen. Beschlossen ist sie noch nicht.
Das Glücksspielgesetz (GSpG) in fünf Punkten
Das Glücksspielgesetz stammt aus 1989 und wurde seither oft geändert. Für Spielende sind diese Punkte wichtig:
- Monopol des Bundes: Das Recht, Glücksspiele zu veranstalten, liegt grundsätzlich beim Bund (§ 3 GSpG). Er vergibt Konzessionen, die Aufsicht hat das Finanzministerium.
- Lotterien und Online: Die Lotterienkonzession umfasst auch „elektronische Lotterien“. Darunter fällt das Online-Casino win2day der Österreichischen Lotterien, derzeit das einzige konzessionierte Online-Angebot.
- Spielbanken: Die Konzessionen für die Casinos hält Casinos Austria. Spielbanken müssen bei auffälligem Spielverhalten ein Beratungsgespräch führen und können Besuche beschränken oder sperren (§ 25 GSpG).
- Automaten der Länder: Einzelne Bundesländer dürfen Glücksspielautomaten außerhalb von Casinos erlauben. Salzburg etwa lässt seit 01.01.2026 Automatensalons unter Auflagen zu.
- Strafen: Wer ohne Konzession Glücksspiele anbietet, begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 52 GSpG.
Den vollständigen Text findest du im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Sportwetten sind Landessache
Hier liegt einer der häufigsten Irrtümer. Sportwetten gelten in Österreich rechtlich nicht als Glücksspiel im Sinn des GSpG, weil das Ergebnis nicht überwiegend vom Zufall abhängen soll. Sie fallen deshalb unter die Wettengesetze der neun Bundesländer, mit jeweils eigenen Regeln für Bewilligungen, Wettlokale und Jugendschutz.
Aus Sicht der Suchthilfe ist diese Einordnung umstritten. In der Steiermark nannten 2025 immerhin 27,4 % der beratenen Spielenden Sportwetten als Problemspiel. Wenn du wettest und dir Sorgen machst, ist wette-glueck.at ein guter Einstieg.
§ 168 StGB: Glücksspiel im Strafrecht
Das Strafgesetzbuch bestraft nach § 168 StGB, wer ein Spiel veranstaltet, bei dem Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen, um daraus einen Vermögensvorteil zu ziehen. Ausgenommen ist das Spiel bloß zum Zeitvertreib und um geringe Beträge. Gewerbsmäßige Beteiligung wird strenger bestraft.
Lange war umstritten, ob der Paragraf auch Online-Anbieter mit Sitz im Ausland trifft. Genau darum ging es im Rechtsgutachten von 2006, das die frühere Salzburger Beratungsstelle veröffentlicht hat. Seit der GSpG-Novelle 2010 regelt § 52 Abs. 3 GSpG das Verhältnis: Erfüllt eine Tat beide Tatbestände, wird nur nach dem Verwaltungsstrafrecht des GSpG bestraft. Für die Praxis heißt das, dass illegales Glücksspiel heute vor allem verwaltungsrechtlich verfolgt wird.
Spielverluste zurückfordern
Ein Thema, das viele Betroffene beschäftigt: Wer bei einem Online-Anbieter ohne österreichische Konzession verloren hat, kann die Verluste unter Umständen zurückverlangen. Österreichische Gerichte sehen Verträge mit solchen Anbietern als nichtig an, weil sie gegen das Glücksspielmonopol verstoßen. Laut Bundesregierung sind derzeit über 20.000 Spielende mit offenen Klagen betroffen.
Bevor du klagst, lohnt eine nüchterne Abwägung:
- Lass dich unabhängig beraten, etwa bei der Arbeiterkammer oder einer Anwältin. Prozessfinanzierer übernehmen das Kostenrisiko, behalten aber einen Teil des Betrags.
- Ein gewonnenes Urteil ist nicht automatisch Geld auf dem Konto, wenn der Anbieter im Ausland sitzt.
- Geld, das zurückkommt, ist für viele ein Rückfallrisiko. Sprich das in der Beratung offen an und plane, wofür es verwendet wird, etwa für Schulden.
Die Reform: Glücksspielgesetz-Novelle 2026
Die Bundesregierung hat sich am 29.06.2026 auf die größte Änderung des Glücksspielgesetzes seit Jahrzehnten geeinigt. Ich habe den Stand im Parlament und die Unterlagen dazu gelesen:
- 04.08.2026: Österreich notifiziert den Entwurf bei der EU-Kommission. Es läuft eine dreimonatige Stillhaltefrist bis 05.11.2026.
- 05.08.2026: Die Regierungsvorlage (594 der Beilagen) langt im Nationalrat ein, am 14.09.2026 wird sie dem Finanzausschuss zugewiesen.
- Stand 22.10.2026: Die Beratungen im Finanzausschuss haben laut Parlamentswebsite noch nicht begonnen. Ein Beschluss ist frühestens nach Ende der Stillhaltefrist möglich.
Was geplant ist, im Vergleich zu heute:
| Bereich | Heute | Laut Regierungsvorlage |
|---|---|---|
| Online-Casino | nur win2day (Konzession bis 30.09.2027) | offenes Konzessionssystem für mehrere Anbieter |
| Selbstsperre | je Anbieter getrennt | zentrales Sperrregister für Casinos, Automaten und Online, nicht für Lotto |
| Einzahlungslimits online | keine gesetzliche Obergrenze | 18 bis 26 Jahre: 250 € pro Woche; ab 26: 1.680 € pro Monat, anbieterübergreifend |
| Eigene Limits | freiwillig je Anbieter | müssen online und bei Landesautomaten angeboten werden, Erhöhung erst nach 72 Stunden |
| Slots online und Automaten | unterschiedlich | max. 5 € Einsatz, max. 10.000 € Gewinn, mindestens 2 Sekunden pro Spiel, Pause nach 90 Minuten |
| Illegale Anbieter | Verwaltungsstrafen | Zahlungssperren über Banken und Netzsperren |
Wer sich um eine Online-Konzession bewerben will, soll sein Angebot ohne österreichische Konzession ab 01.01.2027 einstellen und offene Spielerklagen begleichen. Die Zahlen können sich im Parlament noch ändern. Ich aktualisiere diese Seite, sobald es einen Beschluss gibt.
Was das für dich als Betroffene oder Betroffener bedeutet
Bis die Reform in Kraft ist, musst du dich bei jedem Anbieter einzeln sperren lassen. Für Casinos Austria, WINWIN und win2day geht das über playsponsible.at, bei ausländischen Anbietern im Kundenkonto oder über den Support. Die Schritte dazu stehen auf der Startseite. Ein zentrales Sperrregister wäre ein echter Fortschritt: Eine einzige Sperre würde dann für alle konzessionierten Anbieter gelten.
Eine Sperre ersetzt aber keine Hilfe. Am meisten bewirkt sie zusammen mit Beratung, also mit einer Stelle aus der Übersicht nach Bundesland.
Archiv: die Auseinandersetzung mit Bet and Win
Die frühere Beratungsstelle „Anonyme Spieler“ hat sich 2006 öffentlich mit dem Online-Anbieter Bet and Win auseinandergesetzt, mit einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Salzburg und einem Rechtsgutachten der Johannes Kepler Universität Linz. Die Dokumente und eine Einordnung findest du im Presse-Archiv 2006.
Quellen
- RIS: Glücksspielgesetz, geltende Fassung
- Parlament: Glücksspielgesetz, Telekommunikationsgesetz, Änderung (594 d.B.)
- OTS: Koalition einig über neues Glücksspielgesetz (29.06.2026)
- playsponsible.at: Limitierung & Selbstsperre
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an die Arbeiterkammer, eine Anwältin oder einen Anwalt.